Verteidigen
Schutzrechte schränken den Marktzugang für Wettbewerber ein, so dass diese bei ausreichender wirtschaftlicher Bedeutung diese Schutzrechte zu vernichten suchen.
Dritte haben daher nach der Patenterteilung die Möglichkeit die Rechtsbeständigkeit in einem Einspruchs- oder in einem Nichtigkeitsverfahren nochmals überprüfen zu lassen.
Bei Marken besteht die Möglichkeit der Einlegung eines Widerspruchs, die Stellung eines Löschungsantrags oder der Erhebung einer Löschungsklage vor den ordentlichen Gerichten. Seit Einführung des neuen deutschen Designgesetzes ist es nunmehr auch möglich ein Nichtigkeitsverfahren vor dem DPMA einzuleiten, um die Rechtsbeständigkeit des Designrechts zur Überprüfung zu stellen.
Die Hentrich® Patent- & Rechtsanwaltspartnerschaft mbB verteidigt in diesen Verfahren die Interessen ihrer Mandanten und zwar sowohl bei der Bewahrung eigener Schutzrechte als auch bei der Beseitigung störender Schutzrechte von Wettbewerbern.