Durchsetzen

Verletzt ein Wettbewerber ein Schutzrecht, so kann zur Streitregelung angestrebt sein, eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite zu erzielen. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten.

Verhärten sich jedoch die Fronten und kann keine Einigung erzielt werden, so leiten wir ein Verfügungs- oder Klageverfahren vor den Verletzungsgerichten ein.