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Grundsätzlich darf jedes Produkt – sogar identisch – nachgeahmt werden, jedoch nur soweit es nicht durch ein Schutzrecht geschützt ist. Es ist für technische Erfindungen daher empfehlenswert, diese durch ein technisches Schutzrecht zu schützen.

Wir erarbeiten für unsere Mandanten Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen und betreuen die Prüfungsverfahren vor den Patentämtern. Wir reichen alle Anmeldungsunterlagen auf elektronischem Wege bei den zuständigen Ämtern ein und geben den dadurch entstehenden Gebührenvorteil unmittelbar an die Mandantschaft weiter.

Das Aussehen des Produkts kann mit einem Designschutzrecht und die Kennzeichnung mit einem Markenrecht geschützt werden. Eine Markenanmeldung durchläuft ebenfalls ein materiell-rechtliches Prüfungsverfahren. Dabei prüft das zuständige Amt das angemeldete Zeichen auf ein Vorliegen von absoluten Schutzhindernissen. Designanmeldungen durchlaufen nur eine formelle Prüfung und werden sogleich eingetragen.