
Der großen Bedeutung des Designs zur Abgrenzung und Aufwertung der eigenen Produkte kann mit dem Erwerb von Geschmacksmustern oder Design-Patenten Rechnung getragen werden.
Neben dem dafür zur Verfügung stehenden Haager Musterabkommen haben in letzter Zeit insbesondere die in der gesamten EU geltenden Gemeinschaftsgeschmacksmuster dem Nutzer einen kostengünstigen Erwerb von Geschmacksmustern mit großer räumlicher Reichweite ermöglicht.
Patente und Gebrauchsmuster als technische Schutzrechte sollen dem Erfinder helfen, den mit seiner erfinderischen Leistung verbundenen wirtschaftlichen Wert anzuerkennen und als Belohnung in wirtschaftlichen Erfolg umzusetzen.
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Marken gehören zu den Kennzeichnungsrechten und sollen deren Inhabern ermöglichen, ihre Waren und Dienstleistungen von denen der Wettbewerber zu unterscheiden.
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